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Aarberg Gemeindeverwaltung
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Stadt Aarberg
Stadtplatz 46
CH-3270 Aarberg
T +41 32 391 25 20
F +41 32 391 25 01
E-Mail

Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung:

Montag-Donnerstag
08.00h-11.30h und
14.00-17.00h

Freitag
08.00h-11.30h und
14.00-16.00h

Die AHV-Zweigstelle
bleibt am Mittwoch- und Freitagnachmittag geschlossen.

 

Abstimmungen/Wahlen

Abstimmungsdaten

13. Februar 2011
06. März 2011 (ev. 2. Wahlgang Ständerat)
15. Mai 2011
23. Oktober 2011 (National- und Ständeratswahlen)
20. November 2011 (Stichwahl Ständerat)

11. März 2012
17. Juni 2012
23. September 2012
28. Oktober 2012 (Gemeindewahlen: Gemeindepräsidium und Gemeinderat)
25. November 2012
02. Dezember 2012 (Gemeindewahlen: 2. Wahlgang für Gemeindepräsidium)

Stimmrecht

In eidgenössischen und kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt sind alle Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger, die am Abstimmungs- oder Wahltag das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und nicht nach Art. 369 ZGB bevormundet sind. Um das Stimmrecht auf Gemeindeebene zu erlangen, ist zudem eine Wohnsitzdauer in der Gemeinde von drei Monaten erforderlich.

Stimmabgabe

Die Stimmabgabe kann persönlich oder brieflich erfolgen.

Die persönliche Stimmabgabe ist nur am Abstimmungssonntag von 10.00 – 12.00 Uhr im Abstimmungslokal, Rathaus, Stadtplatz 26, möglich.

Bei der brieflichen Stimmabgabe ist wie folgt vorzugehen:
Stimm- oder Wahlzettel müssen ausgefüllt in die hintere Lasche des Antwortkuverts gelegt werden. Anschliessend muss die unterschriebene Ausweiskarte in die vordere Lasche gesteckt werden. Das Kuvert muss rechtzeitig der Post übergeben werden, damit es am Freitagmorgen vor der Abstimmung bei der Gemeindeschreiberei eintrifft oder es kann direkt in den Briefkasten der Gemeindeschreiberei, Stadtplatz 46, geworfen werden (letzte Leerung am Samstag vor der Abstimmung um 18.00 Uhr).
Bitte beachten: Bei der brieflichen Stimmabgabe muss die Ausweiskarte unterschrieben sein, damit die Stimmabgabe gültig ist.

Abstimmungserläuterungen und Abstimmungstexte als Hörbuch
Der Grosse Rat hat am 23. November 2006 beschlossen, die Abstimmungserläuterungen und –texte des Kantons Bern für blinde, sehbehinderte oder sonst lesebehinderte Bürgerinnen und Bürger künftig kostenlos als Hörzeitschrift zur Verfügung zu stellen. Die Erläuterungen und Texte werden in Zusammenarbeit mit der Schweizerischen Bibliothek für Blinde und Sehbehinderte SBS im DAISY-Format produziert und auf einer CD verschickt. Das DAISY-Format kann mit speziellen DAISY-Playern, auf PC oder MP3-fähigen CD-/DVD-Playern abgespielt werden.

Blinde, sehbehinderte oder lesebehinderte Stimmberechtigte können diese Abstimmungsunterlagen direkt bei der SBS abonnieren:
medienverlag(at)sbszh.ch oder unter Tel. 043 / 333 32 32.

Dieses Angebot gilt jedoch nur für kantonale Abstimmungen.

Gemeindeversammlung

26. Mai 2011
24. November 2011

31. Mai 2012
13. Dezember 2012

Die Traktandenliste wird jeweils 30 Tage vor der Versammlung im Anzeiger des Amtes Aarberg publiziert.

Zuständige Mitarbeiter

Telefon:
Fax:
E-Mail:

032 391 25 20
032 391 25 01
n.bangerter(at)aarberg.ch

 
 
 

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